Beispiele zur Berechnung des Mitgliedsbeitrages:
Beispiel 1:
Ein Mitglied erzielte im vergangenen Jahr einen Bruttoarbeitslohn i.H.v. 18.500 Euro und zusätzlich 5.300,- Euro Arbeitslosengeld – zusammen 23.800,- Euro Bruttojahreseinkommen. Damit beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag:
50,- Grundbeitrag + 46,- Euro Steigerungsbetrag (23 x 2,- Euro), zusammen 96,- Euro.
Beispiel 2:
Ein Mitglied erzielte im vergangenen Jahr einen Bruttoarbeitslohn i.H.v. 37.123 Euro. Zusätzlich wurden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i.H.v. 7.500 Euro und Zinserträge i.H.v. 2.400 Euro erzielt – zusammen 47.023 Euro Bruttojahreseinkommen. Damit beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag:
50,- Grundbeitrag + 94,- Euro Steigerungsbetrag (47 x 2,- Euro), zusammen 144,- Euro.
Beispiel 3:
Die verheirateten Mitglieder erzielten zusammen 69.984,- Euro Bruttoarbeitslohn, 752 Euro Kindergeld und 5.200 Euro Elterngeld – zusammen 75.936,- Euro Bruttojahreseinkommen. Damit beträgt der gemeinsame, jährliche Mitgliedsbeitrag:
50,- Grundbeitrag + 150,- Euro Zusatzbeitrag (75 x 2,- Euro), zusammen 200,- Euro.
Beispiel 4:
Ein Mitglied erzielte im Jahr 2015 eine Rente i.H.v. 15.223,- Euro und eine Zusatzrente i.H.v. 2.676,- Euro – zusammen 17.899,- Euro Bruttojahreseinkommen. Damit beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag:
50,- Grundbeitrag + 34,- Euro Steigerungsbetrag (17 x 2,- Euro), zusammen 84,- Euro.